Gefahrgutschilder / Gefahrgutkennzeichnung

Die Kennzeichnung von Gefahrgut bzw. eines Gefahrguttransports dient dem schnellen Erkennen der notwendigen Maßnahmen im Falle eines Unfalls und ist gesetzlich vorgeschrieben.

Kennzeichnen Sie deshalb stets Ihre Gefahrgüter, Transportbehälter und Transportfahrzeuge gemäß des Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG) und dem jeweiligen Verkehrsweg entsprechende:
- Straße: GGVSEB, ADR
- Eisenbahn: GGVSEB, RID
- Binnenschifffahrt: GGVSEB, ADN
- Seeschifffahrt: GGVSee, IMDG
- Luftverkehr: IATA-DGR

Bilder

Kontakt

Informationen zu Gefahrgutschilder / Gefahrgutkennzeichnung anfordern
Mit * markierte Felder sind Pflichtfelder.

Vorname*:
Bitte lassen Sie das folgende Feld zum Vornamen leer. Geben Sie stattdessen im Feld "Name" Ihren vollständigen Namen an.
Name*:
Firma*:
Telefonnummer*:
E-Mail-Adresse*:
 
Kundennummer:
Strasse / Nr:
PLZ / Ort:
Branche:
Abteilung:
 
Nachricht*:
 

Ihre Daten werden nicht an Dritte weiter gegeben und ausschließlich zur Kontaktaufnahme durch die Firma "Leymann Punktum GmbH" verwendet.
Informationen zum Datenschutz

Kontakt
 
Firmenadresse
 Leymann Punktum GmbH
 Frankenring 16
 30855 Langenhagen
 Deutschland
timeInit: 33.94ms timeHead: 0.05ms timeTemplateMenu: 35.25ms timeTemplateBL: 3.89ms timeTemplateCntnt: 4.9ms timeTemplateCntntIncl: 34.95ms timeTemplateBR: 3.6ms timeBody: 114.16ms timeEnding: 10.02ms